Vorbereitung: Am Anfang steht die Bestandsaufnahme und die Zieldefiniton.
In einem Nachfolgeprozess befinden sich Übergeber und Übernehmer in einer Situation, die sie in dieser Form bisher noch nicht erlebt haben und voraussichtlich nicht noch ein weiteres Mal erleben werden. Besonders die Einmaligkeit und die Unumkehrbarkeit der Unternehmensnachfolge sollten Anlass sein, eine umfassende Bestandsaufnahme der Ist-Situation durchzuführen:
Der Übergeber muss seine unternehmerischen Ziele während des Inhaberwechsels und seine persönlichen Ziele für die Zeit nach der Übergabe definieren.
Der Übernehmer muss sich die Frage stellen, ob er den Anforderungen einer Unternehmensführung fachlich und auch kaufmännisch
gewachsen ist.
Thomas A. Edison, US-amerikanischer Erfinder und Unternehmer
Gleich wichtig ist die Überprüfung der Unternehmenssituation: Ist es auf die Nachfolge vorbereitet? Wurden Vorbereitungen getroffen, den erhöhten Liquiditätsbedarf in der Übergabephase zu decken? Können und vor allem wollen die Mitarbeiter dem Nachfolger in der ersten Zeit helfend zur Seite stehen? Wie sind die Abläufe im Unternehmen und die Vereinbarungen mit Geschäftspartnern dokumentiert?
Es gilt, einen Konsens zu finden: Am Ende der Bestandsaufnahme sind die Eigenheiten und Interessen aller Beteiligten miteinander in Einklang zu bringen. Hierbei ist ein moderierter und offener Austausch von entscheidender Bedeutung. Nur wenn kritische Situationen ungeschönt dargestellt und alle potentiellen Konflikte diskutiert werden, besteht für die Unternehmensübergabe eine gute Erfolgsaussicht.
Oftmals scheitert eine Übergabe nicht an der nötigen Liquidität oder externen Faktoren sondern an internen Konflikten zwischen Übergeber und Übernehmer: z. B. an unterschiedlichen Ziel- und Wertvorstellungen - nicht zuletzt auf Grund des Altersunterschieds der Beteiligten. Konflikte daraus sollten gemeinschaftlich gelöst und die Lösung in das individuelle Konzept für eine erfolgversprechende Unternehmensnachfolge integriert werden.
Konzept: Haben sich Übergeber und der oder die Übernehmer gefunden und ihre jeweilige Ausgangsposition in gemeinsamen Gesprächen geklärt, ist es an der Zeit, das Konzept für die Übergabe zu erstellen. Das Ziel des Konzeptes ist, einen Weg auszuarbeiten, an dessen Ende die vollständige Übertragung des Unternehmens an den oder die Nachfolger steht. Hierbei dürfen insbesondere zwei Dinge nicht außer Acht gelassen werden: Der Übergeber soll einen für ihn akzeptablen Eintritt in die nächste Lebensphase erleben und der Übernehmer darf in der ersten Zeit nicht allein gelassen werden.
Besonders wichtig sind auch die Regelungen zum Übergang des Unternehmensvermögens und der Führungsverantwortung für das Unternehmen: Wer soll in welchem Umfang das Vermögen bekommen? Wer soll wann die Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens tragen?
Auch wenn - wie oftmals im Mittelstand durch die Wahl des Einzelunternehmens üblich - das Eigentum mit der Unternehmensführung verknüpft ist, macht es bei der Übergabe des Unternehmens Sinn, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Die Übergabe der Unternehmensführung ist für die Zukunft des Unternehmens entscheidend, da die Person des Unternehmers maßgeblich verantwortlich ist für den Unternehmenserfolg. Die unternehmerische Qualifikation des Übernehmers ist die Grundlage für eine langfristige Existenz des Unternehmens. Eine schrittweise Übertragung der Verantortlichkeiten ermöglicht einen Test, ob der Nachfolger für die vielfältigen Aufgaben entsprechend geeignet ist. Die Übergabe steht jedoch noch nicht in direktem Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen: Hier geht es um Fragestellungen, wie das Vermögen innerhalb der Familie aufgeteilt werden soll, ob die Alterversorgung ausreicht oder ob der Erlös aus dem Unternehmensverkauf für ein auskömmliches Leben im Ruhestand ausreicht.
Eine langfristige und gezielte Übergabe von Vermögens- bzw. Gesellschaftsanteilen - z.B. an zukünftige Erben - ermöglicht auch das optimale Ausschöpfen der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die
Planung der Übergabe sollte deshalb berücksichtigen, ob es vorteilhafter ist, zunächst die Unternehmensführung oder das unternehmerische Vermögen zu übertragen. Hier kommt es ganz auf den
individuellen Fall an. In den seltensten Fällen ist es sinnvoll, beide Üebrgänge in einem Schritt durchzuführen.