Wie bei allen Managementvorhaben gilt auch für die Unternehmensübergabe:
Der Erfolg der Nachfolgeregelung hängt von der ziel-, sach- und zeitgerechten Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen ab.
Prof. Götz W. Werner, Gründer der dm-drogerie-markt-Kette
Nach der Vorbereitung und Erstellung des Konzeptes und der beiderseitig unterschriebenen Absichtserklärung haben Übergeber und Nachfolger ihren festen Willen zur Umsetzung dokumentiert. Um den gewünschten Erfolg herbeizuführen, ist nun eine systematische und konsequente Umsetzung erforderlich: Auch wenn eine Übereinkunft der Zielvorstellungen bei allen Beteiligten erreicht werden konnte und die betrieblichen und privaten Maßnahmen festgelegt worden sind, sind Anpassungen bei der Umsetzung unausweichlich.
Eine externe Begleitung und Steuerung bei der systematischen Vornahme dieser Anpassungen ist erforderlich: Die Übertragungspartner sollen nicht an ihrem grundsätzlichen Konzept zweifeln, vor allem, wenn es sich um Änderungen handelt, die aus neuen Konflikten, Situationen und Entwicklungen bei den Beteiligten entstehen.
Schon durch die Dynamik bei einer Unternehmensnachfolge wird es erforderlich, Zielvorgabe und Maßnahmen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Auch die Dynamik des Umfelds ist nicht vorhersagbar: Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten müssen in die Umsetzung der Nachfolgeregelung einbezogen werden. Hierbei kann es jedoch zu unerwarteten Entwicklungen kommen, die aber von den Übertragungspartnern im Konsens aufgefangen werden müssen, um den Übergabeprozess nicht zu gefährden.